Logopädie ist eine Leistung ihrer Krankenversicherung
und kann von folgenden Ärzten und Institutionen ausgestellt werden:
Phoniater und Pädaudiologen HNO Ärzte mit spezieller fachlicher Ausbildung für Stimm-Sprach- und Kindliche Hörstörungen, Schluckerkrankungen
Wir sind Heilmittelerbringer
Definition Heilmittelerbringer (Quelle: Lexikon der Sprachtherapie):
Im System der gesetzlichen Krankenkassen sind Heilmittelerbringer die zugelassenen Erbringer physiotherapeutischer, ergotherapeutischer, stimm-sprech und sprachtherapeutischer Leistungen.
Wir unterliegen den Heilmittelrichlinien.
Definition HMR (laut Lexikon der Sprachtherapie):
Von einer Kommision von Ärzten, Krankenkassen und dem Deutschen Berufsverband der Logopäden erarbeitete Richtlinie zur Festlegung der Kostenübernahme von Heilmitteln und Hilfsmitteln, dies ist für alle Partner bindend.
Wir arbeiten
in Zusammenarbeit mit den oben aufgeführten Ärzten und auf deren Ausstellung einer Verordnung (Rezeptes):
Bei bestimmten Störungsbildern, die das Aufsuchen unserer Praxis unmöglich machen:
Mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Terminabsprache nach Vereinbahrung
Leistungen außerhalb der Kassenleistung:
- Sprachenwicklung
Logopädie betreffende Themen Hören, Frühförderung (Integration beginnt erst mit 3 Jahren, ist aber schon ab 1 Jahr sinnvoll)
Profilaxe Z.B. Früher Beginn ab 1Jahr
Ess-und Fütterstörung
- Lehrer-und Erzieherfortbildung
- Eltern-Kindgruppen
- Kinder und Jugendliche
- Sprachförderung Angebot in Kitas und Schulen
- z.B. unterstützend zur Logopädie Eltern von Kindern mit selektiven Mutismus und Stottern
- Familien
- Angehörige von Menschen mit Depression
- Trauerbegleitung
- Burn out
- Beratung in Betrieben
Kooperationsverträge mit Kitas und Schulen etc. auf Anfrage
Termine nach Vereinbahrung